| AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) | ||||
Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten und in Begleitung eines anderen volljährigen Teilnehmers anreisen, können sich nicht für das G8-Gute-Nacht-Camp anmelden. Verlieren Erwachsene ihr Camp-Teilnehmerband, müssen sie einen Betrag von 85,00 EUR entrichten – es sei denn, sie können sich nachvollziehbar ausweisen und zum Beispiel das beschädigte Teilnehmerband vorlegen. Durch die Anmeldung wird der nachfolgende Haftungsausschluss ausdrücklich akzeptiert: Sollten an Lieferungen oder Leistungen des Camp-Veranstalters Mängel auftreten beziehungsweise die Leistung gestört werden, hat der Anbieter inhaltlicher Programme dies unverzüglich anzugeben, damit der Veranstalter schnellstmöglich Abhilfe schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferung und/oder Leistung herstellen kann. Der Anbieter inhaltlicher Programme stellt dennoch auf Grund der besonderen Art des G8-Gute-Nacht-Camps den Veranstalter von jeglicher Haftung und Schadensersatzansprüchen frei. Was Kinder betrifft: Eltern haben die Aufsichtspflicht. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten die Verhaltensregeln der Allgemeinen Campbedingungen und die Parkplatzeinstellbedingungen für Veranstalter und die Veranstaltungsteilnehmer. Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Camp-Veranstalters erlaubt. Der Camp-Teilnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein das G8-Gute-Nacht-Camp (Logistik/Infrastruktur-Angebot) oder Dritte (Inhaltliches Angebot) in welcher Form auch immer hingewiesen hat. Die individuelle Verfügbarkeit einer Leistung ist von der jeweiligen Besuchernachfrage abhängig und kann deshalb vom G8-Gute-Nacht-Camp nicht jederzeit gewährleistet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen oder des jeweiligen Vertrages unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. G8-Gute-Nacht-Teilnehmer dürfen keine Tiere mit ins Camp bringen. Dies gilt für alle Tiere, gleich welcher Art, Gattung oder Rasse und ungeachtet ihrer Größe. Alle Einrichtungen auf dem Gelände sind pfleglich zu behandeln. In allen gekennzeichneten Nichtraucherbereichen und in allen Sanitäreinrichtungen ist Rauchen nicht gestattet. Glasbehälter sind auf dem Campgelände nicht gestattet – die einzige Ausnahme sind Babyflaschen. Vorsicht bei Sonnenschein: Es wird empfohlen, stets für einen ausreichenden Sonnenschutz zu sorgen. Speisen und Getränke dürfen mitgebracht werden. Der Teilnehmer trägt in diesem Fall die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt den Veranstalter des G8-Gute-Nachts-Camps von jeder Inanspruchnahme auch durch Dritte frei. Bitte in diesem Zusammenhang daran denken: Es besteht Glasverbot auf dem gesamten Zeltplatz-Gelände. Für die Benutzung der Parkplätze gilt die dort gesondert ausgehängte Parkplatzordnung. Der Veranstalter behält sich das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund vor. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nicht. Die Campingplatzordnung sowie die Parkplatzordnung werden unmittelbar vor Ort ausgegeben. Weitere Informationen gibt es in der Rubrik „Fragen und Antworten“ auf unserer Internetseite www.g8-gute-nacht.de Ein grober Verstoß gegen die Campordnung rechtfertigt den sofortigen Ausschluss vom G8-Gute-Nacht-Camp. Eine Erstattung oder anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht. Veranstalter (logistische Plattform) in Bützow ist: |
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